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Am Hochfest kommt der Geist auch über die bis dato Ungläubigen. Leser der ZZ mussten nicht so lang warten, denn der sehr verehrte Chefredakteur hatte die Feder schon immer auf die Wunde gelegt.
Die Ursel gibt nur €75? Wieviel kommen aus ihrer eigenen Tasche?
Pfingstevangelium nach Reinhard Marx 31.05.20
Seite 931
Brüderinnen und Schwesterinnen im Herrn! Wir hören heute ein den Zeitläuften angepasstes Evangelium zu Pfingsten 2020:
Markus 1,40-45: Und es kam zu ihm ein Aussätziger, der bat ihn, kniete nieder und sprach zu ihm: Herr, willst du, so kannst du mich reinigen. Und es jammerte ihn und er streckte die Hand aus, rührte ihn an und sprach zu ihm: Ich will’s tun; sei rein! Und sogleich wurde er von seinem Aussatz rein. Und Jesus drohte ihm und trieb ihn alsbald von sich und sprach zu ihm: Sieh zu, dass du niemandem etwas sagst; sondern geh hin und zeige dich dem Priester und opfere für deine Reinigung, was Mose geboten hat, ihnen zum Zeugnis.
Marx 1,40-45: Und es kam zu ihm ein Aussätziger, der bat ihn, kniete nieder und sprach zu ihm: Herr, willst du, so kannst du mich reinigen. Und es jammerte ihn und er streckte die Hand aus, zog sie aber schnell zurück und sprach zu ihm: Ich darf's nicht tun; weg von mir, halte Abstand von 5 Ellen, so will's die Corona-Allgemeinverfügung! Und sogleich traten Gesetzeshüter auf und vertrieben den Aussätzigen. Und Jesus drohte ihm und trieb ihn alsbald von sich und sprach zu ihm: Sieh zu, dass du allen etwas sagst; geh hin und zeige dich der Tagesschau und Herrn Restle von Monitor. Die Kirche hält sich an die Gesetze so wie Pharisäer zur Zeit des Herrn, auch wenn Aussätzige dabei den Kürzeren ziehen.
n-tv.de vermeldet:
„Mann vor U-Bahn gestoßen - Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz. Nach dem Tod eines 30 Jahre alten Mannes, der vor eine einfahrende U-Bahn in Berlin-Kreuzberg gestoßen worden war, ist der Angeklagte (ein Marokkaner) zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. (…) Die Kammer sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass der zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierte Mann mit Tötungsvorsatz gehandelt habe, begründete der Vorsitzende Richter. "Wir sind sicher, dass er die U-Bahn nicht sah."“
Ja jault nur auf, ihr Gesinnungsnazis, aber das hat alles seine Richtigkeit. Meine Güte, es war doch bloß ein Schubs, eine Art Auf-die-Schulter-klopfen. Außerdem ist der Verurteilte stark kurzsichtig und hätte die U-Bahn daher in keinem Fall sehen können. Von daher ist die Strafe viel zu hart.
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19. August 2026
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