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überraschende Häufung spontan psychisch Erkrankter 30.11.21
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@OttoOtto - es wird schwer werden, hier in der ZZ jemandem zu finden, der dagegen wettet.
Vielleicht juckts ja jemandem von der Haldenwang-Stasi, welche die Website überwachen? Aber die verdienen so viel, was interessieren die schon Peanuts.....?
Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster:
Ich wette, dass der nächste nicht biodeutsche Messerstecher oder Bahnsteigschubser von Format eine psychische Störung hat. Sollte ich daneben liegen, spende ich Bernd Zeller 30,- €.
Wer hält mit mindestens 3,- € dagegen? Die müssen natürlich auch ins Zeller-Sparschweinchen wandern.
Die Krebserkrankungen galoppieren seit März, die Zahlen sind besorgniserregend. Nun soll Schluss sein mit der Tyrannei der Chemoverweigerer. "Ich bin gesund" könne keine Ausrede mehr sein, um sein unsolidarisches Verhalten zu zu entschuldigen, so ein Sprecher.
Ein Reichsgericht hat die erwünschten Täter des Reichstagsbrandes freigesprochen. Das war 1934. Was für ein rechtsextremistischer Affront gegen die demokratisch gewählte Reichsregierung. Wir sind heute weiter. Völlig demokratisch und rechtsstaatlich ausgewählte Spulwürmer erklären jeden Übergriff einer südamerikanischen Junta für rechtsmäßig.
Ein Reichsgericht hat die erwünschten Täter des Reichstagsbrandes freigesprochen. Das war 1934. Was für ein rechtsextremistischer Affront gegen die demokratisch gewählte Reichsregierung. Wir sind heute weiter. Völlig demokratisch und rechtsstaatlich ausgewählte Spulwürmer erklären jeden Übergriff einer südamerikanischen Junta für rechtsmäßig.
Wow, das BVG hat geurteilt! Alles richtig, einschließlich nächtliche Ausgangssperren! Man kann noch zu ganz anderen Maßnahmen zum Schutze des Lebens greifen. Gilt natürlich nicht, wenn man Bataclan-Mördern die Einreise mit Waffen ermöglicht.
Das Bundesverbrechergericht tagt 30.11.21
Seite 1167
Die staatlichen und regierungsseitigen Maßnahmen zum finalen Ableben eines Drittels der hiesigen (in alter Sprache: deutschen) Bevölkerung waren als klimaschützende und CO2-sparende Maßnahmen rechtens und sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Durch diese Maßnahmen wurde in keiner Weise in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen.
I wo.
@ Steffen Cybert:
"So kann man keine obersten Richter verköstigen."
Doch, man kann, wie wir erlebt haben.
Denen muss man nicht mit Trüffel, Sekt und Kaviar kommen. Denen ist die federgetriebene Automatik bereits eingebaut - auf Knopfdruck zappeln die, egal, welche Pampe man ihnen vorsetzt. Sie sind Teil der Großküche. Das wissen wir nunmehr schon.
Es heißt jetzt überall in den kritischen Zeitungen, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Corona-Urteil heute die Bundesregierung nicht kritisiert, sondern nur Lob ausgesprochen.
Das ist mitnichten richtig!
Das Bundesverfassungsgericht hat im Anhang des Urteils die Bundesregierung deutlich kritisiert.
Es heißt darin:
"Im übrigen kritisieren wir die Bundesregierung im Hinblick auf das Gemeinsame Abendessen im Bundeskanzleramt. Die Suppe war schal. Es gab keinen Champagner, keinen Chateau-Lafitte und keine Trüffel. Die Rinderlende war verkocht und der Obstsalat zum Dessert warm und matschig. So kann man keine obersten Richter verköstigen."
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