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Frauke Brosius-Gersdorf, bekannt und beliebt wegen ihrer Zurückweisung als Bundesverfassungsrichterin, macht einen zweiten Anlauf zum Erhalt des Amtes. Auslöser war das Interview der linksextremen Juristin mit der ZEIT, worin sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland forderte. Die ebenfalls linksextreme ZEIT hatte sich nach dem Rücktritt von Jens Spahn an Brosius-Gersorf gewandt, die den Ball dankend aufnahm. Sie forderte auch gleich noch mehr Liberalisierungen aller Art, und zwar aus einer konsequent feministischen Perspektive. Die ZEIT zeigte sich beeindruckt von Brosius-Gersdorfs Kompetenz und schlug ihr daher vor, sich noch einmal für das Verfassungsrichteramt zu bewerben. Auch diesen Ball nahm sie dankend auf und vereinbarte einen kurzfristigen Termin bei Markus Lanz, wo sie ihre Bewerbung öffentlich platzieren wird. Der Verfassungsschutz wurde informiert, zeigte aber kein Interesse an der Verfolgung der Angelegenheit. Bundeskanzler Merz wird Brosius-Gersdorfs Ankündigung voraussichtlich in acht bis zehn Tagen zur Kenntnis nehmen, also zwei Tage nach der vorgesehenen Lanz-Sendung.
+++ Berlin. Der Vorstand der Bahn hat heute beschlossen: Wer eine Bahnfahrkarte kauft, erwirbt damit automatisch ab Bahnsteigkante Schuldunfähigkeit. Ein Bahnsprecher: „Auf die Weise müssen wir nach den Vorfällen nicht erst Margot Käßmann fragen, das spart Ressourcen“. +++
Kommt darauf an, wieviel das Leihmutterkind gekostet hat. Ab 200.000 Dollar aufwärts kann man es jederzeit zurückgeben, bei 100.000 bis 200.000 Dollar nur bis zum 10. Lebensjahr, und die Billigkinder unter 100.000 Dollar Kaufpreis nur in äußerst dramatischen Ausnahmefällen, z.B. bei Epilepsie, schweren Organ-Insuffizienzen oder Debilität. Tipp: Knapsen Sie nicht beim Kaufpreis. Nur ein Luxuskind bietet volles Rückgaberecht – und Sie wollen ja bestimmt nicht auf einem Mongo sitzenbleiben.
Aber das Entscheidende ist die Glaubwürdigkeit. Das heißt: Es ist nicht so wichtig, ob jemand geltendes Gesetz umgeht, auch wenn es von seiner eigenen Partei stammt. Wichtig ist nur, dass er dabei GLAUBWÜRDIG bleibt, also nichts Falsches sagt. Merke: Wenn du Gesetze brichst oder umgehst, kann dich das nicht unglaubwürdig machen! Natürlich nicht! Wie denn auch! Unsinn! Nein, unglaubwürdig macht dich nur eine, Kanzlersprech, ungenügende KOMMUNIKATION. Es kommt also nicht auf dein Tun an, sondern aufs Sagen, sprich auf Geschwätz. Der Hammer dabei: Das glauben die wirklich. Stefan Kornelius hat's sehr deutlich zu verstehen gegeben, da ist kein Zweifel möglich.
Verstehe. Wenn Streeck was zu Leihmutterschaft GESAGT hätte, hätte er nicht gedurft. Aber weil er‘s bloß GETAN hat, hat er gedurft. Völlig logisch.
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21. Februar 2022
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