kika-Programmschefe
08.06.21
Seite 1092 | @3DM: Nein, Patriarch meint wirklich #kika-kanzla... aus der Sendung mit der Mauz... | |
Weg damit
08.06.21
Seite 1092 | Was soll das?
Solidarität ist keine Einbahnstraße und deshalb soll der geschätzte Herr, ich spreche von Bernd Zeller, sein Geld behalten. Ich will es nicht und werde 99,9% von den € .000,00 sofort an Greta weiterleiten.
Ich brauche mein Konto, wirklich. | |
Dieter D. D. Müller
08.06.21
Seite 1092 | @Patriarch: Sie meinten bestimmt #kita-kanzla. | |
Angela <>
08.06.21
Seite 1092 | Wir müssen, wenn wir geschwächt sind, äh, auch. | |
Patriarch @ 3DMüller
08.06.21
Seite 1092 | Ich wähle sie. Sie ist nicht nur knuffig, sondern auch süß. Noch nie hatte der Feminismus eine größere Feindin.#ki-ka-kanzla | |
Fürsorge
08.06.21
Seite 1092 | Wie geschwächt ist Zeller wirklich? Kann er noch selbständig essen? | |
Dieter D. D. Müller
07.06.21
Seite 1092 | So langsam kommt bei mir #Baerbock-Optimismus auf, und zwar von Lebenslauf zu Lebenslauf mehr. Wie will die blöde Grünkuh aus der Nummer wieder rauskommen, ohne irreversibel beschädigt zu sein? So viel Feminismus gibt's gar nicht, dass das möglich wäre. Nicht mal bei den Grünspechten.
Ich wage die Prognose: #Baerbock wird den Grünis ernsthaft Stimmen kosten bei der Bundestagswahl. Und darauf freue ich mich. | |
Prodikos
07.06.21
Seite 1092 | Antwort @Edewolf
Im ersten Fall könnte der Verkauf der Tageskarikaturen als Politsticker helfen, falls er nicht schon zu sehr geschwächt ist, um das noch zu organisieren.
Freilich würde Zeller sich damit der Gefahr von Hausdurchsuchungen aussetzen, wegen Verdacht auf Sachbeschädigung. | |
@Vielleicht
07.06.21
Seite 1092 | Weil das hier ja eine lustige Website ist, noch als Ergänzung die lustige Begründung des BGH:
"Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt".
Ach so, noch eins: natürlich war der 22-jährige 600PS-Autofahrer keine Kartoffel. Ist aber eigentlich klar, der BGH hätte ja sonst die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. | |
Vielleicht
07.06.21
Seite 1092 | n-tv.de teilt mit:
„Frau mit 167 km/h totgefahren. Raser kriegt statt lebenslang nur vier Jahre. Mit einem 600-PS-Auto rast ein 22-Jähriger durch ein Wohngebiet - und tötet eine Unbeteiligte. Ein Gericht verurteilt den Mann wegen Mordes, doch der BGH interveniert. Im neu aufgerollten Prozess kommt der Beschuldigte nun deutlich glimpflicher davon. Auch, weil er auf einer Vorfahrtsstraße fuhr.“
...................................................
...................................................
...................................................
...................................................
...................................................
Nürnberg. | |