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Liebe Anstaltskameraden, neulich wollte ich schwimmen gehen, im Holthusenbad in Hamburg-Eppendorf. Zu dem Behuf bin ich erstmal auf die Seite des Hallenbads gegangen, um mich zu informieren. Wegen Corona. Ich möchte daher hier an dieser Stelle und für alle Zeiten festhalten, was man früher (bis vor 2 Jahren) und heute zu beachten hatte, wenn man schwimmen gehen wollte. In einem deutschen Hallenbad.
Früher: Alles, was man als Minimalvoraussetzung brauchte, war Eintrittsgeld, Badehose und Handtuch. Es gab natürlich auch damals eine Bäderverordnung, in der z. B. stand, dass man im Hallenbad Frauen nicht in den Po kneifen soll usw. Aber das hat man sowieso nie gelesen. Dann ging man schwimmen. Einfach so.
Heute: Man benötigt immer noch Eintrittsgeld, Badehose und Handtuch. Auch die Bäderverordnung gibt es immer noch, liest immer noch kein Mensch. Aber außerdem MÜSSEN folgende Voraussetzungen beachtet werden, bevor man schwimmen gehen kann. Oder man kann eben nicht.
Alle Auszüge aus https://www.baederland.de/baeder/standorte/holthusenbad/
Aktuelle Corona-Verordnung
Liebe Gäste,
mit Wirkung ab 10.01.2022 hat der Hamburger Senat vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante beschlossen, auch für unsere Anlagen die 2G-Plus-Regelung einzuführen. Die bereits bestehenden Gästelimits und Abstandsgebote bleiben bestehen.
Details zu den damit geltenden Zutrittsregelungen und weiteren erforderlichen Maßnahmen ersehen Sie in unseren FAQ.
Wir empfehlen aufgrund der Gästelimits den Kauf von Online-Tickets im Online-Shop. Online-Tickets können maximal 2 Tage im Voraus gekauft werden. Die Tickets für den übernächsten Tag werden täglich um 12:00 Uhr freigeschaltet (Samstag für Montag, Sonntag für Dienstag usw.). Tickets an der Badkasse können per Bar-, EC- oder Zahlung mit Multi Card oder Gutschein gekauft werden, sofern das jeweilige Gästelimit nicht erreicht ist. Schwimmclubmitglieder besuchen die Bäder ausschließlich unter Vorlage ihrer Clubkarte. Der Kauf von Online-Tickets im Rahmen der Schwimmclubzeiten ist nicht möglich.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Bäderland.
FAQ Sie haben Fragen zu Bäderland?
Corona – Allgemeine Fragen
2G-Plus-Regelung: Welche Zutrittsregelungen gelten für meinen Bad-, Sauna- oder Eislandbesuch?
1. Alle Bad-, Sauna- und Eislandgäste müssen 2G-Plus (geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet) sein und dies an den Kassen unserer Anlagen nachweisen. Akzeptiert werden ausschließlich PCR- oder Schnelltestnachweise aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke, einer Hausarztpraxis oder einem Labor in digitaler oder Papierform. Selbsttests sind nicht zulässig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Ergänzend zum Impf- oder Genesenennachweis und zum negativen Testergebnis muss ein amtlicher Lichtbildausweis im Original vorgelegt werden.
Von der Testnachweispflicht ausgenommen sind Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterimpfung") nachweisen können und Personen, die nach ihrer vollständigen Impfung erkrankt und genesen sind (Genesenennachweis ist vorzulegen).
Über die konkreten aktuellen Bestimmungen zur Gültigkeit des Genesenenstatus informieren Sie sich bitte auf der Seite der Stadt Hamburg.
Ausgenommen von der oben genannten 2G-Plus-Regelung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Personen mit einem schriftlichen ärztlichen Attest, das eine Kontraindikation nachweist. Zusätzlich zum ärztlichen Attest ist ein negativer PCR- oder Schnelltest, durchgeführt von medizinischem Fachpersonal aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke, einer Hausarztpraxis oder einem Labor in digitaler oder Papierform vorzulegen. Selbsttests sind nicht zulässig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein.
2. In unseren Anlagen gelten Gästelimits. Sie können weiterhin an den Kassen Tickets per Bar- oder EC-Zahlung sowie mit Multi Card oder Gutschein kaufen, jedoch nur sofern die jeweiligen Gästelimits nicht erreicht sind. Deshalb empfehlen wir den Kauf von Online-Tickets im Online-Shop.
3. Eltern, die ihre Kinder zum Schwimmkurs begleiten und nicht die oben genannten 2G-Plus-Nachweise haben, kann der Zutritt in die Umkleide- und Duschbereiche nicht gewährt werden.
4. Aqua Fitness-Kursgäste in laufenden Kursen, die nicht den 2G-Plus-Nachweis haben, müssen die Kursstaffel abbrechen. Die ausstehenden Kurstermine werden erstattet. Die bisher begrenzten Teilnehmer:innenkontingente der Kurse entfallen und kurzfristig frei gewordene Kursplätze können wieder spontan an der Kasse gekauft werden.
Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz im Bad tragen?
Im Eingangsbereich und an der Kasse muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nach Überprüfung der Zutrittsregelungen kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
Muss ich beim Eintritt/Ticketkauf meine persönlichen Daten angeben?
Bis einschließlich Freitag, 04.02.2022 gilt: Ja. Wir sind zu Ihrer Sicherheit zur Kontaktnachverfolgung verpflichtet. Bei Gästen, die Tickets im Online-Shop kaufen, werden die Kontaktdaten bereits im Bestellprozess abgefragt und gespeichert. Diese Gäste müssen ihre Kontaktdaten nicht nochmal beim Badeintritt abgeben. Bei Gästen, die an der Kasse ein Ticket kaufen, werden die Kontaktdaten mithilfe eines (Papier)-Kontaktformulars erfasst oder alternativ über die Luca App.
Ab Samstag, 05.02.2022 gilt gemäß behördlicher Verordnung: Nein.
Welchen Abstand muss ich zu anderen Gästen und zum Personal einhalten?
Halten Sie bitte sowohl in den Becken, in den Saunen als auch in den Umkleiden und Gängen mindestens 1,5 m Abstand von Personen, die nicht in Ihrer Wohnung leben oder mit denen Sie nicht familienrechtlich verbunden sind und halten Sie sich bitte an die in den Saunabereichen befindlichen Aushänge. Abstandsregeln in den Bädern (PDF).
Kann ich nach „meinem“ Zeitfenster mit dem selben Ticket wieder in das Bad?
Nein, ein Ticket gilt immer nur für das jeweilige Öffnungszeiten-Zeitfenster. Es ist möglich, sich jeweils ein Ticket für jedes Zeitfenster des jeweiligen Tages zu kaufen.
Wie viele Gäste dürfen in eine Sauna?
Es dürfen sich maximal 10 Personen zur selben Zeit in einer Saunakabine aufhalten. In Saunakabinen, die aber deutlich kleiner sind und unabhängig von Corona weniger Platz bieten, werden wir dennoch keine 10 Personen zulassen.
Finden auch Aufgüsse statt?
Ja.
Werden auch unter Corona-Bedingungen Damen-Saunatage stattfinden?
Ja, an den üblichen Damensauna-Tagen.
Viren müssen, um zu leben,
stets nach feuchter Wärme streben.
Sind sie dann erst 'mal aktiviert,
ein Körper wird bald requiriert.
Den brauchen sie nun zum Vermehren,
doch dort kommt ihnen in die Queren,
das, was man Antiköper nennt,
sofern der Körper nicht verpennt,
die Antikörper zu bereiten,
die dann gegen das Virus streiten.
Die Viren selbst nun wiederum
seh'n sich nach neuen Wirten um.
Wieder wollen sie sich aufwärmen,
weshalb sie ganz besonders schwärmen
und finden es gar nicht so doof,
ist feuchte Wärme schon im Hof.
Den bieten ihnen nebenbei,
die Träger von Effeffpezwei.
Weshalb, man muss es deutlich sagen,
die Maske nur die Dummen tragen.
Denen kann aufs Gesicht drücken,
der Führung zum großen Entzücken,
man Maulkörbe - der Kenner lacht,
was als Staubfilter gedacht.
Würden die Führer es bestellen,
Maulkorbträger würden bellen.
Eilmeldung
+++ Daniel Cohn-Bendit ist katholischer Priester geworden und hat das Gelübde abgelegt. Keineswegs, so Hosenlatzi, wie seine vielen minderjährigen Freunde und Freundinnen ihn nennen, hat sein Schritt mit Messdienern, Messdienerinnen und der bald erfolgenden Aufhebung des Zölibats zu tun. +++
für inkompetente Entscheider:
Aus aktuellem Anlass – Zitat von F. Rückert:
„Das sind die Weisen,
die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.“
(Israel, Großbritannien, Dänemark...)
„Die im Irrtum verharren,
das sind die Narren.“
(Michel-Land)
Seite 2833
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4. September 2026
Örtlicher Typ fragt sich, ob es Nachrichten gibt, die er nicht erfährt
Zwar hält er sich für gut informiert, weil der örtliche Typ Radio und Fernsehen sowie Zeitungen heranzieht. Dennoch befallen ihn Zweifel, ob es etwas geben könnte, was er nicht erfährt. «Gerade die Vielfalt der Medien ist es, was die Möglichkeit der Lücke aufkommen lässt», so befindet er im ZZ-Gespräch. Indes: «Viele Nachrichten werden es nicht sein, die nicht abgedeckt werden», schätzt er.
Didi Hallervorden bedauert, dass er nicht zwanzig Jahre älter ist, so dass er noch in der Weimarer Zeit Wahlkampfauftritte gegen die Nazi-Faschisten gemacht hätte
Comedy ist nichts als Timing, diese Regel beherzigen alle, die dazu die Gelegenheit haben. Didi Hallervordens mutige Auftritte wären in den späten Zwanzigern und frühen Dreißigern des letzten Jahrhunderts effektvoller gewesen, so dass die Gefahr einer Geschichtswiederholung gebannt wäre. «Der Fluch der späten Geburt darf nicht als Ausrede gelten, jetzt untätig zu sein», erklärt der Kult-Nonstopnonsenser gegenüber der ZZ.
Den Denkzettel müssen die Wähler vor der Wahl kriegen
Denkzettelwahlen sind das gute Recht der Wähler, aber sie müssen begreifen lernen, dass der Denkzettel auf sie zurückwirkt. Darum ist es das Beste für alle, wenn den Wählern der Denkzettel schon vorab erteilt wird. Nur so können sie sich über die realen Folgen ihrer Entscheidung ein Bild machen. Warnungen und Mahnungen reichen eben schon nicht mehr.
Journalistische Herausforderung: Wie differenziert man, wenn 56 Prozent der Wähler keine zurückgebliebenen Abgehängten sind?
Man darf nicht alle über einen Kamm scheren, diesen Auftakt macht die journalistische Sorgfaltspflicht beim Sichern der Qualität. Wer Haltung im Gepäck hat, muss Gesicht zeigen, und das in Richtungen, wo es wehtut. Die Gefahr kommt von da, wo sie lauert. Was das für die Stabilität der Gesellschaft bedeutet, liegt beim Bundespräsidenten, der zuverlässig die richtigen Worte aus dem Fundus greift.
MDR mit Rekord bei Einschaltquoten
Der MDR kann sich über Rekordquoten bei Einschaltenden freuen und tut es natürlich auch. Alle wollen noch mal MDR gucken oder hören, besonders die Sendungen aus Sachsen-Anhalt. «Die Abkürzung von SA für Sachsen-Anhalt dürfte absichtlich gewählt worden sein», sagt der Landesfunkhauschef gegenüber der ZZ.