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Liebe Anstaltskameraden, ich vergaß: Oben unter „2G-Plus-Regelung: „Welche Zutrittsregelungen gelten für meinen Bad-, Sauna- oder Eislandbesuch?“ wird auf eine Seite der Stadt Hamburg verwiesen, die vor Badbesuch studiert werden sollte: „Über die konkreten aktuellen Bestimmungen zur Gültigkeit des Genesenenstatus informieren Sie sich bitte auf der Seite der Stadt Hamburg.“
Diese Seite hier ist gemeint: https://www.hamburg.de/corona-schutzimpfung/15781988/quarantae-isolation-test/
Da steht:
#CoronaHH Übersicht über aktuelle Isolations- und Quarantäneregeln und 2G-Plus-Zugangsmodell
4. Februar 2022
Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln sowie Testanforderungen im 2G-Plus-Modell. Alle Grafiken stehen Ihnen am Ende der Seite zum Herunterladen als Pdf-Dokument zur Verfügung.
Übersicht über aktuelle Isolations- und Quarantäneregeln und 2G-Plus-Zugangsmodell
Themen
• Quarantäne und Isolation
• 2G-Plus-Zugangsregelung – wann brauche ich einen Test?
Quarantäne und Isolation
Es gelten neue Isolations- und Quarantäneregeln für positiv auf das Coronavirus getestete Personen und Kontaktpersonen. In den folgenden Übersichten finden Sie die Regeln schematisch dargestellt. Für weitere Informationen siehe §35 und §36 der Rechtsverordnung.
Wann muss ich in Quarantäne oder in Isolation?
Sie sind die Kontaktperson einer mit Corona infizierten Person?
Sie leben mit einer infizierten Person in einem Haushalt oder Ihnen vom Gesundheitsamt wurde mitgeteilt, dass Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Dann gilt grundsätzlich:
• Sie sind nicht geimpft und nicht genesen und leben mit der infizierten Person in einem Haushalt? Sie müssen auf jeden Fall in Quarantäne. Sie können sich nach frühestens sieben Tagen frei testen.
• Sie sind geboostert, frisch geimpft oder genesen? Dann müssen Sie nicht in Quarantäne.
Quarantänedauer
Ohne Test
Mit negativem Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test)
Allgemeinbevölkerung 10 Tage 7 Tage
Kinder und Jugendliche in Kita und Schulen Entlassung aus Quarantäne nach 5 Tagen mit negativem Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test)**
Ausnahmen gelten für:
Geboosterte,
frisch*** Genesene,
frisch*** vollständig Geimpfte,
geimpfte Genesene Keine Quarantäne
**Sofern regelmäßige Testung in der Einrichtung erfolgt
***Erkrankung/Impfung liegt weniger als 90 Tage zurück
Bitte beachten Sie: Die Zählung der Tage beginnt für die Kontaktperson entweder mit dem Tag des positiven PCR Tests der infizierten Person im Haushalt oder mit den Tag, den das Gesundheitsamt mitgeteilt hat.
Sie haben ein positives Corona-Schnelltest-Ergebnis oder einen positiven PCR-Test? Was müssen Sie tun?
Grundsätzlich gilt: Begeben Sie sich in Isolation und machen Sie nach einem positiven Schnelltest zusätzlich einen PCR-Test. Ist dieser positiv, müssen Sie sich für zehn Tage isolieren. Die Isolation beginnt mit Beginn der Symptome beziehunsgweise mit Datum der Abstrichentnahme bei asymptomatischen Personen. Eine Verkürzung der Isolierung ist frühestens ab Tag Sieben möglich.
Dauer der Isolation
Ohne Test
Testmöglichkeiten
Allgemeinbevölkerung 10 Tage
Ab Tag 7
Wenn Sie 48 Stunden ohne Symptome sind, können Sie durch einen negativen Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test) die Isolationsdauer verkürzen.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Justizvollzugsbeamte 10 Tage Ab Tag 7
wenn Sie 48 Stunden ohne Symptome sind, können Sie die Isolation durch ein negatives PCR-Testergebnis beenden.
2G-Plus-Zugangsregelung – wann brauche ich einen Test?
In Hamburg gilt in vielen Bereichen das 2G-Plus-Zugangsmodell. In den folgenden Übersichten finden Sie schematisch dargestellt, wann Sie sich testen lassen müssen.
2G-Plus-Zugangsregelung - wann brauche ich einen Test?
Bitte beachten Sie: Personen, die nicht über eine vollständige Grundimmunisierung (zwei Impfungen) verfügen, haben keinen Zugang zu 2G-Plus-Angeboten.
Ich bin Test nötig?
3 Mal geimpft Nein
2 Mal geimpft und danach genesen (Gültigkeit 3 Monate) Nein
Genesen und danach 2 Mal geimpft Nein
Geimpft, genesen und danach geimpft Nein
Geimpft, genesen und danach nochmal genesen (Gültigkeit 90 Tage) Nein
Genesen, geimpft und danach nochmal genensen (Gültigkeit 90 Tage) Nein
1 Mal geimpft mit Johnson&Johnson und 1 weiteres Mal geimpft (Biontech, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson) Ja
1 Mal geimpft und danach genesen (Gültigkeit 3 Monate) Ja
Genesen und danach 1 Mal geimpft Ja
Genesen, genesen und danach geimpft Ja
Genesen (Gültigkeit 3 Monate) Ja
2 Mal Genesen (Gültigkeit 3 Monate) Ja
2 Mal geimpft Ja
eine Person, die sich aus medizinischen Personen nicht impfen lassen kann Ja
(Voraussetzung: Nachweis durch ärztliches Attest)
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Test nötig?
unter 16 Jahren Nein; Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Test zur Teilnahme am 2G-Plus-Modell
ab 16 Jahren und vollständig geimpft (2 Mal geimpft) Nein; Schülerinnen und Schüler sind wegen der regelmäßigen Schultestungen von der Testpflicht befreit
ab 16 Jahren und nicht vollständig geimpft keine Teilnahme an 2G-Plus möglich
+++++++++++++++++++
Außerdem habe ich vergessen zu erwähnen die „Abstandsregeln in den Bädern“, ein gesondertes und gut bebildertes PDF, das ebenfalls vor Badantritt studiert werden sollte, und zwar unter https://www.baederland.de/media/abstand-im-bad.pdf:
Information für unsere Badegäste
Halten Sie in allen Räumen die gebotenen
Abstandsregeln ein.
Bitte warten!
Bitte warten!
In engen Räumen warten Sie bite,
bis anwesende Personen sich enternt
haben.
Abstand halten!
Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von
maximal zwei Personen betreten werden.
Halten Sie auch hier die gebotenen
Abstandsregeln ein.
Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang
enge Begegnungen und nutzen Sie die
gesamte Breite (in der Regel 2,50 m)
Abstand halten!
1,5 m
zum Ausweichen.
Abstand halten
1,5 m
Halten Sie am Beckenrand (Beckenraststufe)
Abstand zu anderen Badegästen.
Abstand halten
1,5 m
Auch im Schwimmbecken gibt es Zugangs
beschränkungen, beachten Sie bite die
Hinweise des Personals und halten Sie beim
Schwimmen den gebotenen Abstand.
Halten Sie auch im Außenbereich die
gebotenen Abstandsregeln ein. Bei
Engstellen warten Sie bite, bis anwesende
Bitte warten!
Personen sich enternt haben.
Abstand halten
1,5 m
Halten Sie auch im Außenbereich, auf der
Liegewiese und den Spielflächen ausreichen
Abstand zu anderen Badegästen.
Abstand halten
Verlassen Sie die Schwimmhalle
nach dem Schwimmen unverzüglich und
vermeiden Sie Menschenansammlungen.
Liebe Anstaltskameraden, neulich wollte ich schwimmen gehen, im Holthusenbad in Hamburg-Eppendorf. Zu dem Behuf bin ich erstmal auf die Seite des Hallenbads gegangen, um mich zu informieren. Wegen Corona. Ich möchte daher hier an dieser Stelle und für alle Zeiten festhalten, was man früher (bis vor 2 Jahren) und heute zu beachten hatte, wenn man schwimmen gehen wollte. In einem deutschen Hallenbad.
Früher: Alles, was man als Minimalvoraussetzung brauchte, war Eintrittsgeld, Badehose und Handtuch. Es gab natürlich auch damals eine Bäderverordnung, in der z. B. stand, dass man im Hallenbad Frauen nicht in den Po kneifen soll usw. Aber das hat man sowieso nie gelesen. Dann ging man schwimmen. Einfach so.
Heute: Man benötigt immer noch Eintrittsgeld, Badehose und Handtuch. Auch die Bäderverordnung gibt es immer noch, liest immer noch kein Mensch. Aber außerdem MÜSSEN folgende Voraussetzungen beachtet werden, bevor man schwimmen gehen kann. Oder man kann eben nicht.
Alle Auszüge aus https://www.baederland.de/baeder/standorte/holthusenbad/
Aktuelle Corona-Verordnung
Liebe Gäste,
mit Wirkung ab 10.01.2022 hat der Hamburger Senat vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante beschlossen, auch für unsere Anlagen die 2G-Plus-Regelung einzuführen. Die bereits bestehenden Gästelimits und Abstandsgebote bleiben bestehen.
Details zu den damit geltenden Zutrittsregelungen und weiteren erforderlichen Maßnahmen ersehen Sie in unseren FAQ.
Wir empfehlen aufgrund der Gästelimits den Kauf von Online-Tickets im Online-Shop. Online-Tickets können maximal 2 Tage im Voraus gekauft werden. Die Tickets für den übernächsten Tag werden täglich um 12:00 Uhr freigeschaltet (Samstag für Montag, Sonntag für Dienstag usw.). Tickets an der Badkasse können per Bar-, EC- oder Zahlung mit Multi Card oder Gutschein gekauft werden, sofern das jeweilige Gästelimit nicht erreicht ist. Schwimmclubmitglieder besuchen die Bäder ausschließlich unter Vorlage ihrer Clubkarte. Der Kauf von Online-Tickets im Rahmen der Schwimmclubzeiten ist nicht möglich.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Bäderland.
FAQ Sie haben Fragen zu Bäderland?
Corona – Allgemeine Fragen
2G-Plus-Regelung: Welche Zutrittsregelungen gelten für meinen Bad-, Sauna- oder Eislandbesuch?
1. Alle Bad-, Sauna- und Eislandgäste müssen 2G-Plus (geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet) sein und dies an den Kassen unserer Anlagen nachweisen. Akzeptiert werden ausschließlich PCR- oder Schnelltestnachweise aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke, einer Hausarztpraxis oder einem Labor in digitaler oder Papierform. Selbsttests sind nicht zulässig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Ergänzend zum Impf- oder Genesenennachweis und zum negativen Testergebnis muss ein amtlicher Lichtbildausweis im Original vorgelegt werden.
Von der Testnachweispflicht ausgenommen sind Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterimpfung") nachweisen können und Personen, die nach ihrer vollständigen Impfung erkrankt und genesen sind (Genesenennachweis ist vorzulegen).
Über die konkreten aktuellen Bestimmungen zur Gültigkeit des Genesenenstatus informieren Sie sich bitte auf der Seite der Stadt Hamburg.
Ausgenommen von der oben genannten 2G-Plus-Regelung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Personen mit einem schriftlichen ärztlichen Attest, das eine Kontraindikation nachweist. Zusätzlich zum ärztlichen Attest ist ein negativer PCR- oder Schnelltest, durchgeführt von medizinischem Fachpersonal aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke, einer Hausarztpraxis oder einem Labor in digitaler oder Papierform vorzulegen. Selbsttests sind nicht zulässig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein.
2. In unseren Anlagen gelten Gästelimits. Sie können weiterhin an den Kassen Tickets per Bar- oder EC-Zahlung sowie mit Multi Card oder Gutschein kaufen, jedoch nur sofern die jeweiligen Gästelimits nicht erreicht sind. Deshalb empfehlen wir den Kauf von Online-Tickets im Online-Shop.
3. Eltern, die ihre Kinder zum Schwimmkurs begleiten und nicht die oben genannten 2G-Plus-Nachweise haben, kann der Zutritt in die Umkleide- und Duschbereiche nicht gewährt werden.
4. Aqua Fitness-Kursgäste in laufenden Kursen, die nicht den 2G-Plus-Nachweis haben, müssen die Kursstaffel abbrechen. Die ausstehenden Kurstermine werden erstattet. Die bisher begrenzten Teilnehmer:innenkontingente der Kurse entfallen und kurzfristig frei gewordene Kursplätze können wieder spontan an der Kasse gekauft werden.
Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz im Bad tragen?
Im Eingangsbereich und an der Kasse muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nach Überprüfung der Zutrittsregelungen kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
Muss ich beim Eintritt/Ticketkauf meine persönlichen Daten angeben?
Bis einschließlich Freitag, 04.02.2022 gilt: Ja. Wir sind zu Ihrer Sicherheit zur Kontaktnachverfolgung verpflichtet. Bei Gästen, die Tickets im Online-Shop kaufen, werden die Kontaktdaten bereits im Bestellprozess abgefragt und gespeichert. Diese Gäste müssen ihre Kontaktdaten nicht nochmal beim Badeintritt abgeben. Bei Gästen, die an der Kasse ein Ticket kaufen, werden die Kontaktdaten mithilfe eines (Papier)-Kontaktformulars erfasst oder alternativ über die Luca App.
Ab Samstag, 05.02.2022 gilt gemäß behördlicher Verordnung: Nein.
Welchen Abstand muss ich zu anderen Gästen und zum Personal einhalten?
Halten Sie bitte sowohl in den Becken, in den Saunen als auch in den Umkleiden und Gängen mindestens 1,5 m Abstand von Personen, die nicht in Ihrer Wohnung leben oder mit denen Sie nicht familienrechtlich verbunden sind und halten Sie sich bitte an die in den Saunabereichen befindlichen Aushänge. Abstandsregeln in den Bädern (PDF).
Kann ich nach „meinem“ Zeitfenster mit dem selben Ticket wieder in das Bad?
Nein, ein Ticket gilt immer nur für das jeweilige Öffnungszeiten-Zeitfenster. Es ist möglich, sich jeweils ein Ticket für jedes Zeitfenster des jeweiligen Tages zu kaufen.
Wie viele Gäste dürfen in eine Sauna?
Es dürfen sich maximal 10 Personen zur selben Zeit in einer Saunakabine aufhalten. In Saunakabinen, die aber deutlich kleiner sind und unabhängig von Corona weniger Platz bieten, werden wir dennoch keine 10 Personen zulassen.
Finden auch Aufgüsse statt?
Ja.
Werden auch unter Corona-Bedingungen Damen-Saunatage stattfinden?
Ja, an den üblichen Damensauna-Tagen.
Die Online-Satirezeitung powered by Bernd Zeller
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