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Fantoma, die skrupellose Verbrecherin mit tausend Maskierungen, ist zurück
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zu Seite 1119 


Seite 1          

@
22.07.26
Seite 1895

 

Das wäre ja Fluchthilfe für eine Fluchtgehilfin?

 

Limerickaner
22.07.26
Seite 1895

 

Alle stellen inzwischen die Frage:
Wo ist die Fluchthilfe von Stade?
Versteckt sie vielleicht schon
ihr SPD-Schwiegersohn?
Das wäre dann aber schade!

 

@Frauke
22.07.26
Seite 1894

 

Richtig! Frauke, die linkspsychopathische Sau, hat den GAU auf ihrer Seite. Ein wahrhaft gefährlicher Gegner, der eigentlich nicht besiegt werden kann. Aber: Mit äußerster Entschlossenheit können wir es vielleicht doch schaffen. Zu den Gewehren, Männer! Wehret dem GAU! Tötet die Linkspsychopath:innen! Und danach: Häutet Frauke!

 

Frauke
22.07.26
Seite 1895

 

wird es trotzdem packen und dich dann am Haken durch den Ring zerren.
Warum? Weil der GAU (größter anzunehmender Unfug) der ist, der stattfindet.

 

@Juristen News
22.07.26
Seite 1894

 

Ha-ha! Aber ich glaube das sogar. Die Frauke-Fotz wäre dumm genug, es beim Bundesverfassungsgericht noch mal zu probieren. Was die in dem ZEIT-Interview aufgefahren hat, ist dermaßen krank, dass man ihr alles zutrauen kann. Die arbeitet an Sonder-Rechten für Frauen und behauptet, das wären Grundrechte. Komplett gestört, die Trulla. Und dann: Wie die aussieht! Wirklich zum Gruseln. Ich als Lookist und Physiognomiker sage: DAS sagt mir alles. Wer so aussieht, kann nur linkspsychotisch sein.

 

Juristen News
22.07.26
Seite 1894

 

Frauke Brosius-Gersdorf, bekannt und beliebt wegen ihrer Zurückweisung als Bundesverfassungsrichterin, macht einen zweiten Anlauf zum Erhalt des Amtes. Auslöser war das Interview der linksextremen Juristin mit der ZEIT, worin sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland forderte. Die ebenfalls linksextreme ZEIT hatte sich nach dem Rücktritt von Jens Spahn an Brosius-Gersorf gewandt, die den Ball dankend aufnahm. Sie forderte auch gleich noch mehr Liberalisierungen aller Art, und zwar aus einer konsequent feministischen Perspektive. Die ZEIT zeigte sich beeindruckt von Brosius-Gersdorfs Kompetenz und schlug ihr daher vor, sich noch einmal für das Verfassungsrichteramt zu bewerben. Auch diesen Ball nahm sie dankend auf und vereinbarte einen kurzfristigen Termin bei Markus Lanz, wo sie ihre Bewerbung öffentlich platzieren wird. Der Verfassungsschutz wurde informiert, zeigte aber kein Interesse an der Verfolgung der Angelegenheit. Bundeskanzler Merz wird Brosius-Gersdorfs Ankündigung voraussichtlich in acht bis zehn Tagen zur Kenntnis nehmen, also zwei Tage nach der vorgesehenen Lanz-Sendung.

 

Die Bahn
21.07.26
Seite 1895

 

+++ Berlin. Der Vorstand der Bahn hat heute beschlossen: Wer eine Bahnfahrkarte kauft, erwirbt damit automatisch ab Bahnsteigkante Schuldunfähigkeit. Ein Bahnsprecher: „Auf die Weise müssen wir nach den Vorfällen nicht erst Margot Käßmann fragen, das spart Ressourcen“. +++

 

@Fraache
21.07.26
Seite 1894

 

Kommt darauf an, wieviel das Leihmutterkind gekostet hat. Ab 200.000 Dollar aufwärts kann man es jederzeit zurückgeben, bei 100.000 bis 200.000 Dollar nur bis zum 10. Lebensjahr, und die Billigkinder unter 100.000 Dollar Kaufpreis nur in äußerst dramatischen Ausnahmefällen, z.B. bei Epilepsie, schweren Organ-Insuffizienzen oder Debilität. Tipp: Knapsen Sie nicht beim Kaufpreis. Nur ein Luxuskind bietet volles Rückgaberecht – und Sie wollen ja bestimmt nicht auf einem Mongo sitzenbleiben.

 

Aber das ist doch bekannt,
21.07.26
Seite 1894

 

daß im Hundekuchen keine echten Köterchen drinnen sind, sondern zum Bellen dressierte Ratzen.

 

Fraache
21.07.26
Seite 1894

 

Kann man ein Leihmutterkind wieder zurückgeben, wenn es anfängt, aufmüpfig zu werden?

 

Seite 1          




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9. August 2021

Anfangsverdacht auf Rechtsbiegung
Hausdurchsuchung bei Verfassungsrichter Harbarth
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Hubert Aiwanger hat Dreck am Stecken
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Umfrage-Überraschung: Olaf Scholz könnte Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken führen
Die Zeichen stehen auf Signal, die Zahlen überschlagen sich. Umfragen halten die Demoskopen auf Trab. Wahr ist aber auch die alte Statistikerweisheit: Umfragen sind keine Wahlen, und die neue: Wahlen sind keine Auszählungsergebnisse.

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